NUTZEN SIE ETFs FÜR IHREN BETRIEB
KOSTENGÜNSTIGER | FLEXIBLER | STEUERLICH BESSER ALS VERSICHERUNGEN
WO WIR SIE
UNTERSTÜTZEN
VORSICHT FALLE: KAPITALAUFBAU MIT VERSICHERUNG
VORSICHT FALLE: VERSICHERUNG WEGEN LANGLEBIGKEIT
Betriebliche Vorsorge (BAV)
Für betriebliche Vorsorgemaßnahmen wie Pensionszusagen oder Abfertigung-alt ist es essenziell, dass Unternehmen rechtzeitig Kapital aufbauen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die erforderliche Kapitaldeckung für Versorgungsleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen.
Der Markt wird traditionell von Versicherungen und deren Produkten dominiert, wobei Vermittler wie Versicherungsangestellte und -makler oft eine einseitige, für den Kunden nachteilige Beratung anbieten. Der Mangel an Fachwissen führt oft zu einem ineffizienten Kapitalaufbau.
WHITE.HEAD ist in der Lage, sowohl über Versicherungsprodukte als auch über Investmentfonds und ETFs zu beraten.
Dadurch können wir beide Varianten neutral gegenüberstellen und die für Ihre Anforderungen passende Lösung identifizieren.
Betriebl. Vorsorgemaßnahmen,
wo Sie ETFs einsetzen können
- Individuelle Pensionszusage für geschäftsführende Gesellschafter und ausgewählte Mitarbeiter
- Abfertigung-alt
- Freiwillige (Geschäftsführer-) Abfertigung nach dem System Abfertigung-alt
- (Mit Abstrichen) Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften
Vorsorgemaßnahmen ohne Einfluss auf die Veranlagung
- Abfertigung-neu
- Firmenpension für ganze Mitarbeitergruppen (Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherungen)
- Zukunftssicherung nach § 3.1.15a (“300 EUR-Modell“)
Wir unterstützen Sie bei allen kapitalgedeckten betrieblichen Vorsorgemaßnahmen.
Wenn Sie bereits betriebliche Vorsorgemaßnahme in Ihrem Unternehmen implementiert haben und den Kapitalaufbau mit Versicherungen betreiben, empfehlen wir eine detaillierte Analyse. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nachträglich noch Optimierungsmaßnahmen vornehmen können, ist sehr hoch.
Vorsicht Falle
Wir haben für Sie zwei Beispiele für Mythen & Marketing in der betrieblichen Vorsorgebranche angeführt, die illustrieren, dass man jedenfalls einen unabhängigen Honorar-Berater hinzuziehen sollte.
Fakten vs. Mythen:
Ein Kapitalaufbau mittels Versicherung
Bei betrieblichen Vorsorgevarianten kommen häufig Versicherungsprodukte zum Einsatz, oft aufgrund der attraktiven Provisionen für die Berater. Diese sind aus Kosten- und Steuersicht ineffizient.
Ein Versicherungsprodukt sollte nur dann gewählt werden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde es ausdrücklich wünscht.
- Ein Versicherungsprodukt hat höhere interne Kosten,
- nur eingeschränkte (sehr konservative) Veranlagungsmöglichkeiten und
- ist zusätzlich mit einer 4%igen Versicherungssteuer belastet.
Ein kostengünstiger und flexibler Vermögensaufbau mit ETFs, stellt in den meisten Fällen eine deutlich bessere Lösung dar.
Fakten vs. Mythen:
Eine Versicherung wegen Langlebigkeitsrisiko
Es ist wenig überraschend, dass Versicherungsanstalten ihre eigenen Produkte empfehlen. Da viele Berater auf Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen setzen, ist zu vermuten, dass sie diese Konzepte unkritisch übernehmen, da sie oft von den Versicherungen geschult werden.
Mit den mittlerweile unattraktiven Renditen bei Versicherungen wurde das Argument in den Vordergrund geschoben, dass nur eine Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko absichern könne.
Ein konkretes Beispiel:
- Geschäftsführerin 46 Jahre alt
- Monatlichen Prämie EUR 905.
- Garantierte Auszahlung EUR 181.806,
- Prognostizierte Auszahlung EUR 233.989.
- Prognostizierte Rente EUR 833 p.m. mit einer jährlichen Steigerung von 0,75%. Bei Ableben in der Rentenphase verfällt das nicht verbrauchte Kapital.
Aufklärung 1:
Die von der Versicherung im seinerzeitigen Angebot angegebene Gesamtverzinsung von 2,25% p.a. entspricht nach Abzug der Kosten und Versicherungssteuer nur 1,3% p.a. Die garantierte Rendite ist negativ, da die garantierte Auszahlung unter den eingezahlten Prämien liegt.
Aufklärung 2:
Die GmbH hätte ein Startkapital von EUR 233.989, das bei der Versicherung in eine Rente umgewandelt wird.
- Ohne Berücksichtigung von Erträgen würde das Kapital in ca. 21 Jahren aufgebraucht sein, also im Alter von 85/86.
- Berücksichtigt man jedoch die weitere Veranlagung, reicht das Kapital bei einer prognostizierten Rendite von 2,25% p.a. für 29 Jahre, bis zum 94. Lebensjahr.
Aufklärung 3:
Würde die GmbH auf eine kostengünstige ETF-Veranlagung setzen, würde das Kapital bei angenommen gleich geringer Rendite wie bei der klassischen Versicherung nur aufgrund der geringeren Kosten bis zum 97. Lebensjahr reichen.
Kann man hier noch von einem echten Langlebigkeitsrisiko sprechen?
So erreichen Sie uns
Falls Sie an einer Finanzberatung interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen alle Ihre Fragen und helfen Ihnen herauszufinden, ob wir zueinander passen.
Wie sich unser Beratungsprozess darstellt, können Sie im Detail ⟩ hier nachlesen.
DI Ernst Zöschg
Telefon: +43 6991 7070 108
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