Nachhaltigkeit

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a und Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich großes Interesse daran, unserer Verantwortung als Beratungsunternehmen gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Beratungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund bestehender und anstehender bürokratischer Rahmenbedingungen nicht mit unseren originären Pflichten als Berater vereinbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile können wir folglich derzeit keine öffentliche Erklärung abgeben, dass und in welcher Art und Weise wir die mit unseren Beratungen verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir angehalten, auf unserer Webseite zu veröffentlichen, dass wir diese bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

 

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Beratungsleistungen Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Durch die überwiegende Nutzung von Fonds (insbesondere ETFs) werden die Anlagen so breit diversifiziert, dass mögliche Nachhaltigkeitsrisiken, die von einzelnen Unternehmen ausgehen können, einen nur noch marginalen Teil des Gesamtportfolios ausmachen und so mögliche Nachhaltigkeitsrisiken begrenzt werden. Im Aktienteil der von uns zusammen gestellten Kundenportfolios sind durch die Nutzung von ETFs und anderen Fonds in der Regel mehrere tausend verschiedene Unternehmen vertreten.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir unseren Kunden Investmentfonds zur Auswahl vorlegen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.